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Ist Werbung mit Türanhänger erlaubt?

Heute würde ich von einem Anwohner in einem neu beworbenen Gebiet mit folgender Mail angeschrieben.

“bitte informieren Sie Ihre Flyerverteiler und Promoter, dass die Flyer nicht an die Haustür gehängt werden.

Es kann nicht sein, dass wenn ich im Urlaub bin, für diese Zeit ein Flyer schön sichtbar an der Haustür hängt und jeder Einbrecher sieht dass ich nicht zu Hause bin.

Es gibt einen Briefkasten für solche Zwecke! Und dieser sollte auch benutzt werden, wenn erlaubt.

Ich hoffe Sie können das verstehen.

Des Weiteren hängt ein „keine Werbung“ Schild am Briefkasten und somit sollte keine Werbung eingeworfen werden. Es gibt hierzu genügend Urteile… (BGH, Urteil v. 30.04.1992, Az. I ZR 287/90 ))

Bitte schulen Sie Ihre Flyerverteiler!“

Meine Verteiler haben die klare Anweisung, dass nichts in gekennzeichnete Briefkästen geworfen wird. 

Aber die Haustüre ist ja kein Briefkasten.

Andererseits verstehe ich die Beschwerde schon 😆 

Wie seht ihr da?

Hallo Lieferbub,

ich hatte auch schon mal eine ähnliche Beschwerde und hab mal Google gefragt.

Wenn auf dem Briefkasten Werbung verboten steht, dann gilt das auch für Türanhänger an der Haustüre. 

https://www.justanswer.de/anwalt/a2yec-frage-zur-erlaubten-verbotenen-werbung-haust-ren-wir.html

https://www.frag-einen-anwalt.de/Anbringen-von-Werbung-an-Haustueren--f167166.html